COVID-19-Regelungen vorübergehend ausgesetzt

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Richtlinien für Gottesdienste und Veranstaltungen
ab 01. Juni 2022 für die Diözese Graz-Seckau
Es müssen ab 1. Juni beim Betreten und Verlassen der Kirche keine FFP2-Masken mehr getragen und keine Mindestabstände eingehalten werden.
Die Österreichische Bischofskonferenz hat darüber hinaus für den Bereich gottesdienstlicher Feiern beschlossen, die Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste vorübergehend gänzlich auszusetzen. Die Empfehlung zur Einhaltung von Hygienemaßnahmen (z. B. Desinfizieren der Hände, Weihwasserwechsel, ...) bleibt bestehen. Personen, die aus Gründen des Selbstschutzes eine FFP2-Maske während des Gottesdienstes tragen, ist mit Respekt zu begegnen.